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Poker Gewinne und das Finanzamt

Die Verfügung stammt vom 22. April dieses Jahres und teilt folgendes Ergebnis zu der Frage mit, ob Überschüsse aus Pokerspielen steuerbar sind, und wenn ja, unter welche Einkunftsart sie fallen.

Pokergewinne sind steuerbar und rechnen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn sie berufsmäßig erzielt werden. Der Berufsspieler wird mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgeht, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird. Seine Betätigung z. B. auf Online-Plattformen ist nach außen hin erkennbar. Das gilt auch dann, wenn der Berufsspieler lediglich unter einem Pseudonym auftritt. Die Leistung des Berufsspielers besteht in der Teilnahme am Spiel und der Zusage, bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob diese Pokerspiele im Einzelfall legal sind oder es sich um illegale Glücksspiele handelt. Zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb rechnen neben den Antritts-, Fernseh- und Werbegeldern usw. auch die Spielgewinne selbst.

 

Eine Steuerbarkeit von Pokergewinnen soll hingegen dann nicht vorliegen, wenn das Pokerspiel hobbymäßig ausgeübt wird.

Interessant ist sicher der Passus, dass diese Verfügung unabhängig von der Frage erlassen wurde, ob es sich um legale oder illegale Pokerturniere bzw. –partien handelt. Der Fiskus greift also immer zu. Wieder einmal äußern sich die Finanzbehörden nicht zu der Frage, inwieweit erbrachte Buy-Ins eine Rolle spielen und in dem Passus „bei verlorenem Spiel den jeweiligen Einsatz zu erbringen“ spiegelt sich eine Unkenntnis wieder, wie Pokerturniere überhaupt ausgetragen werden, denn die Reihenfolge geriet dabei zumindest sprachlich ein wenig durcheinander.

Wie gesagt, es handelt sich hierbei nicht um eine gerichtliche Erklärung, sondern um Vorgehensweise der Finanzbehörden.

Quelle:www.pokerolymp.de

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