Kiel, Juni 2011 – Die christlich-liberale Koalition in Schleswig-Holstein kämpft weiter für eine echte Liberalisierung der Glücksspielgesetzgebung. Erst vor kurzem sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion (http://www.fdp-sh.de), Wolfgang Kubicki, im Kieler Landtag, dass der Glücksspielstaatsvertrag aus mehreren Gründen nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Der augenfälligste Verstoß zeige sich bei der Beschränkung der Konzessionen im Sportwettenbereich. „Die Beschränkung der Zahl von sieben bundesweiten Konzessionen ist willkürlich und verfassungsrechtlich wie europarechtlich höchst problematisch“, so der studierte Volkswirt und Jurist. „Betroffen sind die im Grundgesetz verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Medienfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot. Europarechtlich beschränkt der häufig zitierte ‚E 15‘ die Dienstleistungsfreiheiten und die Niederlassungsfreiheit.“
Der von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgelegte Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrags überzeugt die Kieler Koalition keineswegs. Kubicki begründet diese Haltung damit, „dass der Gesetzentwurf nur scheinbar eine Liberalisierung vorschreibt, in Wirklichkeit jedoch weiterhin das Sportwettenmonopol realwirtschaftlich bevorzugt und Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert“. Der liberale Politiker hält auch nichts von den Beschränkungen bei den Live-Wetten, die den Unternehmen nach den Plänen der Ministerpräsidentenkonferenz auferlegt werden sollen, zumal die Sportwettenanbieter dargelegt haben, dass etwa 60 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Live-Wetten-Bereich stammen. Nach dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages soll es ihnen nur erlaubt sein, Live-Wetten auf Endergebnisse anzubieten.weiterlesen
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