Die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und die SKL Süddeutsche Klassenlotterie sollen auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Juni 2011 zur GKL Gemeinsame Klassenlotterie fusionieren. Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum dem Entwurf des dazu notwendigen Staatsvertrages zugestimmt. Der Regierende Bürgermeister wurde zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.
Mit dem Staatsvertrag errichten die 16 Länder in gemeinsamer Trägerschaft eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Ab dem 1. Januar 2012 ist es demzufolge die ordnungsrechtliche Aufgabe der Länder, ein ausreichendes Glücksspielangebot in einer einheitlichen Klassenlotterie sicherzustellen.
Die vorgesehene länderübergreifende Zusammenfassung von NKL und SKL soll eine konsequente Ausrichtung des staatlich organisierten Glücksspielangebots an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages erleichtern. So soll die Spielsucht durch das Bereitstellen staatlicher Spielangebote kontrolliert werden. Die Verhinderung unerlaubten Glücksspiels steht ebenso im Fokus wie der Jugend- und Spielerschutz. Ferner steigert der Abbau von Mehrfachstrukturen die Transparenz gegenüber den interessierten Bürgern und die Effizienz bei der Aufgabenerfüllung.
Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der 16 Trägerländer soll der Staatsvertrag per Gesetz von den Länderparlamenten ratifiziert werden.
Quelle: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DES LANDES BERLIN: Pressemitteilung vom den 21.06.2011, aus der Sitzung des Senats
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