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Verfahren gegen private Wettbüros ausgesetzt

Bei dem juristischen Streit um die privaten Wettbüros ist kein Ende in Sicht. Die Klagen der Betreiber von sechs Ludwigshafener Annahmestellen werden bis auf weiteres nicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt behandelt. „Die Verfahren sind so lange ausgesetzt, bis sich der europäische Gerichtshof mit dem Thema befasst hat“, erklärte die Pressesprecherin des Neustadter Gerichts auf „MM“-Anfrage. Von der Entscheidung erhoffe sich die Kammer richtungsweisende Erkenntnisse.

Dieses Vorgehen bezeichnete die Gerichtssprecherin als nicht ungewöhnlich. Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz habe aus demselben Grund ein Verfahren ausgesetzt, bei dem es um das Verbot von privaten Wettbüros geht.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte im Juli 2009 angeordnet, dass die Annahmestellen für Hunde-, Pferde- und Fußballwetten unverzüglich schließen sollten. Bei diesem Verbot stützte sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006, die das staatliche Monopol von Lotterien, Sportwetten und anderen Glücksspielen bestätigt hatte.

Gegen das Verbot hatten die Betreiber der privaten Wettbüros geklagt und waren in einer Eilentscheidung im vergangenen Oktober erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte die sofortige Schließung ab. Es bestünden erhebliche Zweifel, wonach das Verbot privater Sportwetten durch das neue Landesglücksspielgesetz verfassungs- und europarechtlich gerechtfertigt sei. Es ist laut Verwaltungsgericht auch nicht das zugrunde liegende Konzept zu erkennen, wonach eine „Kanalisierung der Wettsucht“ erforderlich sei.

Quelle:www.morgenweb.de

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