„Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird“.
Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: „Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen“, so Kubicki.
Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: „Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat“, so Arp.
Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.
„Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten“, so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag
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