Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.09.2010 das Deutsche Glücksspiel Monopol für nicht zulässig erklärt und befreit die Deutschen endlich vom Schwachsinns-Staatsvertrag. Das staatliche Monopol ist laut EUGH nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das Deutsche Glücksspiel Monopol verstößt laut EU klar gegen das Recht des freien Dienstleitungsverkehrs und die Niederlassungsfreiheit. Auf dieses Urteil haben alle Deutschen Online Spieler aber natürlich auch die Anbieter selber gewartet nun ist es vorbei mit der Vormundschaft beim Glücksspiel durch den Staat. Dem EUGH lagen klagen aus Hessen, NRW, Holstein und Baden Württemberg vor. Wenn man wie die Deutschen Politiker immer von EINEM Europa spricht müssen auch in diesem Europa diesen Europa die Bürger die gleichen Rechte haben. Es kann nicht sein das Engländer, Italiener und Franzosen legal Online Spielen und es den Deutschen verboten wird. Es lebe der EUGH!
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