Glücksspiel-Beschränkung gilt nicht nur für arme Leute
Frage: Herr von Häfen, das Landgericht Oldenburg hat sich mit der Frage beschäftigen müssen, ob auch arme Menschen Lotto spielen oder wetten dürfen. Muss ich demnächst eine Verdienstbescheinigung dabei haben, wenn ich meinen Tipp abgebe? Von Häfen: Nein. Da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wer Lotto spielen möchte, darf das ohne Bedenken tun – und muss auch nicht dem Personal in der Annahmestelle nachweisen, wie hoch sein monatliches Einkommen ist. weiterlesen
Sage deine Meinung
Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.