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Hans-Jörn Arp und Katharina Loedige: Nein zur Fortsetzung rechtswidriger und gescheiterter Verträge!
Zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion auf Erhaltung des Glücksspielstaatsvertrages erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion ,Hans-Jörn Arp, und die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Katharina Loedige:

„Bei der Begründung seines Antrages hat Herr Stegner vergessen, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag von Gerichten in der Luft zerrissen wurde und darüber hinaus die Ziele der Suchtprävention nicht im Ansatz erreicht hat. Der SPD-Landesvorsitzende und die gesamte SPD-Fraktion treten damit offen dafür ein, einen rechtswidrigen Vertrag zu verlängern“, so Hans-Jörn Arp (CDU).

Loedige ergänzt: „Herr Dr. Stegner und seine Fraktion sind offenbar auch durch klare juristische Rahmenbedingungen nicht vom Irrweg abzubringen. Der alte, unter dem damaligen Innenminister Ralf Stegner beschlossene, Glücksspielstaatsvertrag ist in zahlreichen Gerichtsentscheidungen auseinander genommen und folgerichtig gekündigt worden. Für ihren aktuellen Entwurf eines neuen Staatsvertrages haben die anderen 15 Bundesländer einen, blauen Brief‘ aus Brüssel erhalten, weil er – im Gegensatz zu unserem bereits von der EU notifizierten Glücksspielgesetz – in etlichen Punkten geltendem EU-Recht widerspricht.“

Bereits vor der Verabschiedung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages hätten CDU und FDP genau vor den Folgen gewarnt, die jetzt eingetreten sind, betonten Arp und Loedige weiter.

„Schon damals hat Stegner nicht mit Argumenten, sondern mit plumpen Vorwürfen gearbeitet. Es ist bezeichnend, dass er auch heute weder die unsere Auffassungen bestätigenden Gerichtsurteile, noch die unsere Auffassung bestätigenden tatsächlichen Folgen zur Kenntnis nimmt, sondern wieder nur auf plumpen Populismus setzt“, so Arp.

Loedige: „Auch die Sozialdemokraten sollten zur Kenntnis nehmen: Glücksspiel im Internet findet statt – allerdings bislang ohne staatliche Kontrolle der im Ausland sitzenden Anbieter, ohne jeglichen Spielerschutz, ohne staatliche Einnahmen, mit denen u.a. Suchthilfe und Breitensport unterstützt werden können. Das Glücksspielgesetz von FDP und CDU setzt hier an, und die anderen Bundesländer sind ausdrücklich eingeladen, sich unserer rechtlich einwandfreien und praktikablen Lösung anzuschließen.“

Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

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