„Deshalb ist es richtig, dass Ministerpräsident Peter Harry Carstensen seine Zustimmung nicht gegeben hat“, so Arp und Kubicki.
Mit dem Vorschlag der 15 sei eine Marktkontrolle und damit ein effektiver Spielerschutz nicht zu erreichen. Die Zahl der Konzessionen in Verbindung mit der Höhe der Konzessionsabgabe reiche nicht aus, um kleine und mittlere Unternehmen dazu zu bewegen, sich den deutschen Regelungen zu unterwerfen und hier anzusiedeln. „Wir brauchen ein wettbewerbsfähiges Abgabenmodell, um alle Teile des Marktes zu regulieren“, so Arp und Kubicki.
Darüber hinaus werde die Begründung des Lotteriemonopols mit der Suchtgefährdung keinen Bestand vor den Gerichten haben. Dies zeige auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Oktober 2011. „Das Veranstaltungsmonopol für Lotterien muss wieder mit deren großer Manipulationsgefahr begründet werden“, forderten die beiden Schleswig-Holsteiner.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag
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