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Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Änderung des Glücksspielgesetzes: Für uns ist Suchtprävention keine Alibiveranstaltung!

 

Nach den ausführlichen Anhörungen zum Glücksspielgesetz haben CDU und FDP Anregungen insbesondere der Suchtverbände aufgenommen, die sie bereits zur kommenden Landtagssitzung in ihren Gesetzentwurf einfließen lassen:

„Für uns ist die Suchtprävention keine Alibiveranstaltung. Wir wollen Spielsüchtigen helfen. Gleichzeitig wollen wir über eine sinnvolle Suchprävention erreichen, dass die Zahl der Spielsüchtigen in Deutschland endlich abnimmt“, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU) heute (27. Juni 2011) in Kiel.

FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte, die Suchtverbände hätten in der Anhörung wichtige Anregungen gegeben: „Die Suchtverbände haben sich ausführlich mit unserem ursprünglichen Vorschlag auseinandergesetzt. Mit den jetzt vorgelegten Änderungen nehmen wir Anregungen aus ihrem Bereich auf“, so Kubicki.

Mit der Änderung des Gesetzentwurfes werden weitergehende Regelungen beim Sozialkonzept eingeführt. Beispielsweise werden Anbieter von öffentlichen Glücksspielen ausdrücklich verpflichtet, Hilfsmaßnahmen wie Spielsperren sowie Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen für spielsuchtgefährdete Spielerinnen und Spieler bereit zu stellen.

In den einzurichtenden Verwaltungsrat der Glücksspielaufsicht wird je ein Vertreter des Verbraucherschutzes und der Suchtverbände berufen. Jeweils fünf Prozent des Aufkommens aus der Abgabe der Online-Glücksspiele werden zur Finanzierung der Suchtarbeit und der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet:

„Damit geben wir den Suchtexperten die nötigen Befugnisse und die erforderlichen Mittel, um so effektiv wie möglich Spieler vor Sucht schützen zu können“, erklärte Arp.

FDP-Fraktionschef Kubicki betonte, mit diesen Änderungen werde deutlich, dass Schleswig-Holstein als bislang einziges Bundesland ernsthaft bereit sei, die Spieler wirksam vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen:

„Wir zeigen, dass weniger staatliches Monopol eine bessere Kontrolle und einen wirksameren Schutz ermöglichen kann. Entscheidend ist eine klare ordnungspolitische Regelung“, so Kubicki abschließend.

Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

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