Klage gegen Berliner Spielhallengesetz
Ein Unternehmen der Gauselmann Gruppe hat Klage gegen das Berliner Spielhallengesetz erhoben. Mit der Klage soll die Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit des Gesetzes festgestellt werden. „Nach unserer Auffassung“, so Unternehmenssprecher Mario Hoffmeister „greift das Berliner Spielhallengesetz in unzulässiger Weise in unser Grundrecht auf Berufsfreiheit ein und führt darüber zu einer grundgesetzwidrigen Enteignung.“ weiterlesen
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