Medienaufsicht untersagt Glücksspielwerbung bei Sport1
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet TV-Werbung für öffentliches Glücksspiel. München/Berlin (dapd). Der Sender Sport1 darf nach einer Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) keine Werbung für den Wettanbieter „bet-at-home.com“ mehr ausstrahlen. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbiete TV-Werbung für öffentliches Glücksspiel, teilte die ZAK am Dienstag zur Begründung mit. Das Kontrollgremium hatte die Werbung im August beanstandet. weiterlesen
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