Das Landgericht Köln hat eine absolut Kuriose und in keinster Weiße nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Im Wege der Verhandlung um eine Einstweilige Verfügung gegen Westlotto hat das Gericht der Westlotto GmbH verboten Wettscheine von Hartz4 Empfängern an zu nehmen. Nach der Entscheidung des Gerichts dürfen keine Wettscheine an Personen verkauft werden die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind.” Ein Urteil was durch und durch Sinn frei ist, wie soll denn Westlotto das überprüfen? Soll also künftig jeder eine Verdienstabrechnung oder gar einen Konto Auszug in die Lottoannahmestelle schleppen? Also bei diesem Urteil kommt man in der Tat aus dem Lachen nicht mehr heraus so traurig das Ganze auch ist.
Keine Öffentlichen Glücksspiele mehr für Hartz4 Empfänger!,Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.